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Nächtliche Heimfahrt

Beitrag von DrSoong, am 14.08.2008
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Wieder mal ein Fall aus der Praxis, diesmal sogar mit 2 DAUs.

Es war Nachtdienst, die Leitstelle rief uns zu einem Unfall. Der Bahnhofswärter hatte gemeldet, dass 2 Burschen einen Unfall hatten und nun mit ihrem Gefährt am Parkplatz des Bahnhofs stehen würde.

Am Parkplatz standen dann auch zwei Männer, neben ihnen ein stark beschädigter Seitenstapler. Das Führerhaus war verbogen, die Glasfenster gebrochen und die Staplervorrichtung in einer seltsamen Art und Weise nicht mehr ganz vertikal nach oben stehend. Außerdem waren beide Männer doch deutlich alkoholisiert.

Was war passiert?

Die beiden waren den Abend und die Nacht über in einer Diskothek in der Nähe, nach ausgiebigen Alkoholkonsum entschlossen sie sich, nach Hause zu gehen.

Da der Weg aber weiter war, kam man auf die Idee, am Arbeitsort eines der beiden Männer, der auf dem Weg lag, ein Gefährt auszuborgen, es bot sich jener Seitenstapler an. Also hinein gesessen und auf nach Hause.

Nun ist es aber so, dass es eine Gruppe von äußerst unangenehmen und lästigen Menschen gibt, die alkoholisierte Fahrer und solche, die sich ungefragt Fahrzeuge ausleihen gar nicht mögen und diesen gerne Ärger in Form von Anzeigen, Festnahmen oä machen, diese "Ungustln" erkennt mann meist an der Uniform und dem Blaulicht am Auto. Um diesen Leuten auszuweichen entschlossen sich unsere beiden Helden, die Hauptstraße zu verlassen und hintenrum auf Schleichwegen zu den Wohnhäusern zu gelangen.

Dazu musste sie aber unter der Eisenbahnstrecke durchfahren, leider war die Unterführung nicht hoch genug für den Seitenstapler. So krachten die beiden in voller Fahrt mit der Staplervorrichtung gegen den Querträger, der die Unterführung schützt, die oa Schäden waren die Folge. Der Bahnhofswärter, aufgeschreckt durch den Krach, wies die beiden an, am Parkplatz zu warten und rief dann die Polizei.

So endete ein flüssiger Abend auf der Polizeidienststelle, der Alkotest ergab, dass beide nicht fahrtüchtig waren und brachte dem Führerschein des Fahrers einen Transfer zur Bezirkshauptmannschaft ein. Am Stapler entstand ein Schaden von mehr als 10.000.-- Euro, mal von der Strafen wegen unbefugten Gebrauch und fahren unter Alkoholeinfluß abgesehen.

Der Angestellte der Firma, wo der Stapler entwendet wurde hatte aber Glück, sein Chef kündigte ihm nicht sondern ließ ihn weiter bei sich arbeiten. Er verordnete ihm nur eine Therapie wegen des Alkohols und zog ihm monatlich Geld für die Begleichung des Schadens ab.


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