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Regionale Arbeitsvermittlung in der Schweiz

Beitrag von Fledermaus, am 17.02.2012
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Auch wir Schweizerlein sind vor Arbeitslosigkeit nicht gefeilt und so kam es, dass mein Mann vor ca. 6 Monaten Arbeitslosengeld beantragen musste.
Dies hatte auch gut geklappt und er ist 1x im Monat auf's RAV getrabt um seine Arbeitsbemühungen (Liste der getätigten Bewerbungen) zu deponieren.

Vor 2 Monaten hat er dann temp. bei einer Firma zu arbeiten begonnen.
Bei uns ist es so, dass man bei einem solchen Zwischenverdienst Ausgleichsgelder erhält. Wenn also der Lohn tiefer ist als der versicherte Lohn vom RAV bekommt man die Dif. bezahlt. Bewerben um eine Festanstellung muss man sich natürlich trotzdem. Soweit so gut und auch richtg.

Mein Mann hat nun bei der Firma bei welcher er noch bis Ende März temp. angestellt ist eine Festanstellung per 01.04.2012 bekommen.

Die Freude war gross! Er sofort zum RAV und Kopie des Vertrages deponiert. Er hat dann noch gefragt, ob sie die Arbeitsbemühungen von Januar noch brauchen.. Die Antwort: Ja und die von diesem und nächstem Monat natürlich auch noch, sonst gibts nix Geld! Hä? wie jetzt? Er hat einen temp. Job bis ende März. Er hat einen Arbeitsvertrag für eine Festanstellung per 01.04.2012 und trotzdem soll er sich noch weiter bewerben? Was bitte schön soll er den schreiben:

Lieber Arbeitgeber ich bewerbe mich hiermit aber eigendlich doch nicht auf die Stelle die ich nie annehmen würde, da ich bereits einen Job habe aber das RAV will es so, aber sag das denen nicht sonst bekomme ich Probleme weil ich nicht wirklich was suche?

Bewerbungspflicht ist richtig und nötig, aber sowas ist doch einfach nur bescheuert!


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