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Die Überraschung

Beitrag von epzilon, am 26.08.2010
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Gut: für die Freundin zum Geburtstag einen romantischen Kurzurlaub planen.

Spannend: ihr zu sagen, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt nichts vornehmen darf, aber nicht, was genau geplant ist.

Nett: dem gemeinsamen Kollegen, der die Freundin vertritt (und umgekehrt) per eMail Bescheid zu geben, dass er sie zu diesem Zeitpunkt vertreten muss, mit detaillierter Begründung, warum.

Nicht so gut: das zu tun, während der Kollege auf Urlaub ist. Denn dann greift die eMail-Weiterleitung zu seiner Vertretung, und das ist...? Ratet mal. ;)


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